Logopädie:
Behandlung aller Störungsbilder
Logopädie ist eine Kassenleistung. Bei gesetzlich Versicherten über 18 verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 10 %, der selbst zu tragen ist.
Privatpatienten: Ich erhebe einen Steigerungsfaktor von 1,9 auf den Kassensatz. Inwieweit die PKV den vollen Kostenanteil für Heilmittel übernimmt, klärt ihr am besten direkt mit eurer Versicherung.
Stillen, logopädische Stillberatung:
Gesetzlich Versicherte:
Die Behandlung des Babys ist eine Kassenleistung. Dafür benötige ich bei Behandlungsbeginn eine logopädische Heilmittelverordnung. Zusätzlich erhebe ich einen Eigenanteil bzw. eine Zusatzleistung für die originäre Stillberatung für das stillende Elternteil von 45.- Euro pro volle Zeitstunde. Solltet ihr Schwierigkeiten mit der Zahlung der Zusatzleistung haben, sprecht mich bitte an.
Privatversicherte:
Ich erhebe einen Steigerungsfaktor von 1,9 auf den Kassensatz.
Natürlich könnt ihr auch als Selbstzahler zur Stillberatung zu mir kommen:
Für 45 Minuten erhebe ich 95.-Euro, die erste Sitzung dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten, danach verkürzen sich die Behandlungszeiten oft.
Alle Behandlungen können auch online bzw. per Video durchgeführt werden.